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Feststellung der Haupt- und Nebenwohnung
Hat eine Person mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, so ist melderechtlich eine dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Die Hauptwohnung ist in der Regel für öffentliche Rechte und Pflichten sowie zur Fortschreibung des Bevölkerungsstandes maßgebend. Grds. ist Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung, d.h. die Wohnung, in der sich die Person bzw. die Familie am häufigsten aufhalten wird.


Was muss ich mitbringen?
  • Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
  • Personalausweis



  • Rechtsgrundlage
    Nds. Meldegesetz

    Welche Gebühren fallen an?
    gebührenfrei

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